Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma bitbott
1.
Geltung der Bedingungen
Für
alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen von bitbott sind
ausschließlich diese AGB in ihrer jeweils neuesten Fassung maßgebend. Von
diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden jedoch
Vertragsgegenstand, wenn sie bitbott gegenüber ihren eigenen AGB oder gegenüber
der gesetzlichen Regelung begünstigen. Im Übrigen werden anderslautende AGB des
Bestellers auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von bitbott selbst im Falle
unserer Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Änderungen und Ergänzungen dieser
Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt
auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Verantwortung für die
Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim
Käufer.
2.
Angebote, Auftragsbestätigung
Die
Angebote von bitbott sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur
Abgabe von Kaufangeboten zu verstehen. An den erteilten Auftrag (Kaufangebot)
ist der Käufer ab Zugang vier Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch
schriftliche Auftragsbestätigung von bitbott oder durch Lieferung der
bestellten Ware zustande. Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sind auch
bezüglich der Preise unverbindlich.
3.
Preise
Sämtliche
Preise sind Nettopreise. Fracht- und Verpackungskosten hat der Käufer
zusätzlich zu entrichten. Die Preise verstehen sich ab Waldberg einschließlich
normaler Verpackung. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem
Liefertermin mehr als vier Monate liegen, gelten die zurzeit der Lieferung oder
Bereitstellung gültigen Preise von bitbott. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten
gilt dies auch, wenn aufgrund leichter Fahrlässigkeit von bitbott oder eines
ausschließlich in ihrer Sphäre liegenden Umstandes die tatsächliche Lieferung
erst nach mehr als vier Monaten erfolgen kann.
4.
Lieferzeiten, Lieferverzug, Gefahrübergang
Die
Versendung der Ware erfolgt ab Lager bitbott. Bei allen Lieferungen geht die
Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware dem Beförderer übergeben wurde,
auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Vereinbarte Lieferzeiten
können nur eingehalten werden, worin der Käufer den ihm obliegenden Pflichten
(zum Beispiel fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige
Beibringung etwa bereit zustellender Unterlagen etc.) nachgekommen ist. Bei
nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers verlängert sich
die Lieferzeit angemessen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt
wird.
Hält
bitbott Liefertermine nicht ein, so hat der Käufer bitbott schriftlich eine
angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei
bitbott beginnt. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens vier Wochen.
Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat bitbott nicht Lieferung
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. In diesem Fall ist
bitbott berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die
Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. bitbott ist jederzeit zu Teillieferungen und
Teilleistungen berechtigt. Der Käufer ist gehalten, zumutbare Teilleistungen zu
akzeptieren. Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind
zulässig, sofern sie die Leistungen der bestellten Ware erfüllen oder
beinhalten. Software-Programme werden gemäß von Herstellerlizenzbedingungen
verkauft und unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Lieferung
und Bezahlung der Software wird kein Eigentum an den Programmen erworben,
sondern nur an den Datenträgern. Es gelten insoweit die Nutzungsbedingungen des
Herstellers, der auch Eigentümer der Programme bleibt. Soweit ein Programm eine
vom Software-Hersteller ausgegebene Seriennummer hat, muss diese beim
Wiederverkauf auf der Rechnung vermerkt sein. Eine vollständige oder teilweise
Reproduktion der Programme auf gleiche oder andere Träger ist dem Käufer nicht
gestattet. Die gleichen Bestimmungen gelten für Handbücher und Unterlagen.
Soweit
nicht anders vereinbart, wird keine Haftung dafür übernommen, dass die
gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der
Besteller ist verpflichtet, unverzüglich bitbott Mitteilung zu machen, falls
ihm gegenüber derartigen Verletzungen gerügt werden. Die Gefahr geht auf den
Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk bzw. Lager von bitbott
verlassen hat. Wird der Versand aufgrund von Umständen, die der Käufer zu
vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
5.
Annahmeverzug des Käufers
Nimmt
der Käufer die Ware nicht ab, so ist bitbott berechtigt, nach Setzung und
fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im
letzteren Fall können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung
verlangt worden, soweit nicht nachweislich nur ein geringerer Schaden
entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren
Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6.
Zahlungen
Alle
Rechnungsbeträge sind per Nachnahme in Bar oder mit Verrechnungsscheck bei
Auslieferung der bestellten Ware zahlbar. In Rechnung gestellte Beträge sind am
Geschäftstag nach Rechnungszugang, spätestens am Geschäftstag nach der
Lieferung der Ware ohne Abzug in einer Summe zahlbar. Zahlungen gelten mit
Gutschrift auf dem Konto von bitbott als bewirkt. Unter Abbedingung der §§ 366,
367 BGB und trotz eventueller anderslautender Bestimmung des Käufers legt
bitbott fest, welche Forderungen durch Zahlung des Käufers erfüllt sind. Das
Recht des Käufers gemäß der nachstehenden Bestimmung bleibt hiervon unberührt.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von
Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen
Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. In jedem Fall können Zahlungen nur in
der Höhe der dem Käufer etwa zustehenden und geltend gemachten Gegenansprüche
zurückgehalten werden.
7.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur
Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die bitbott aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer und/oder seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen,
werden bitbott die folgenden Sicherheiten gewährt. Die sie auf Verlangen nach
ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 %
übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum von bitbott. Verarbeitung oder Umarbeitung
erfolgen stets für bitbott als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für, sie.
Auf Aufforderung von bitbott hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und
bitbott die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Käufer gibt,
wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, den Eigentumsvorbehalt
von bitbott in der Weise an seine Kunden weiter, dass er sich diesen gegenüber
selbstständig gemäß § 455 BGB das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
vorbehält. Bei Zugriffen Dritter- insbesondere des Gerichtsvollziehers - auf die
Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von bitbott hinzuweisen und
bitbott unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schaden, die durch solche
Zugriffe entstehen, trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und sonstige
Beeinträchtigungen auf seine Kosten zu versichern. Die daraus ihm zustehenden
Ansprüche tritt er bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an bitbott
ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei
Zahlungsverzug- ist bitbott berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des
Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch bitbott liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz etwas
anderes bestimmt, kein Rücktritt vom Vertrag. Soweit bitbott nach den
vorstehenden Regelungen zur Rücknahme von Vorbehaltsware berechtigt ist, räumt
der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine
Geschäftsräume zu den geschäftsüblichen Zeiten, gegebenenfalls mit Fahrzeugen
zum Zwecke der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.
8.
Zahlungsverzug
Wenn
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen
Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder einen schriftlich
vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und die ihm
gesetzte Nachfrist verstreichen lässt, ist bitbott berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks hereingenommen
worden sind. Das gleiche gilt, wenn bitbott andere Umstände bekannt werden, die
erheblich oder begründete Zweifel über die Kreditfähigkeit des Käufers
aufkommen lassen - wie zum Beispiel Eröffnung eines gerichtlichen oder
außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, Ablehnung eines Konkursantrags,
schriftliche Kreditauskunft über die Kreditunwürdigkeit des Vertragspartners.
In diesem Fall ist bitbott außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger
Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach
angemessener Nachfrist von diesen Vorträgen zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist der Käufer im Verzug, so ist bitbott
berechtigt, Zinsen in Höhe des von seinen Kreditgebern berechneten Zinssatzes
für offene Kontokorrentkredite oder 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
9.
Rücktritt
Neben
den bereits angeführten Fällen besteht außerdem ein Rücktrittsrecht für bitbott
bei einer den Vertragszweck gefährdenden Vertragsverletzung des Käufers, wenn
eine Nachfristsetzung durch bitbott mit Ablehnungsandrohung erfolglos geblieben
ist.
10.
Gewährleistung
Gibt
die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse und Fehlereingrenzung einer
gelieferten Ware, wird der Käufer bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen,
bevor er die Instandsetzung durch bitbott verlangt. Wird von bitbott gelieferte
Ware vom Käufer zurückgesandt, so kann bitbott die Reparatur ablehnen, wenn der
Sendung keine Rechnungskopie und/oder ein Liefernachweis beigefügt wurden. Vor
der Warenrücksendung ist im Gespräch mit bitbott die Fehlerhaftigkeit der
gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden
und hat frei Haus zu erfolgen. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder
unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann bitbott eine
Bearbeitungsgebühr von 100,- EURO erheben oder spezifisch abrechnen.
Zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware
ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bezeichnet worden sind.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist
fehl, so kann der Käufer wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei Geschäften mit Endverbrauchern
ist bitbott berechtigt, die Durchführung der Gewährleistung ganz oder teilweise
einem Vertragshändler oder einem geeigneten Fachhändler zu übertragen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Tag des Erhalts der Ware,
sofern nicht bitbott eine längere Gewährleistungsfrist einräumt. Die gelieferte
Ware ist fabrikneu, sie kann neben neuen auch neuwertige Teile enthalten. Der
Käufer hat bitbott offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften
Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch bitbott bereitzuhalten.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten muss der Käufer die Sendung bei Ankunft
unverzüglich auf Transport und sonstige Schaden untersuchen und bitbott von
etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter
Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Die Vorschriften der §§
377.378 HGB bleiben ergänzend anwendbar. Ein Verstoß gegen die vorstehenden
Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber bitbott
aus. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des
Auftretens von Computerviren, besteht keine Haftung. Worden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen von bitbott nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht
den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich
dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn
dadurch Mängel entstehen. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden
Kriterien erfüllt, hat der Käufer zu beweisen, dass der Mangel nicht durch
Eintritt einer der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.
Die
vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte
und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
Gebrauchte
Geräte oder Ersatzteile werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung
geliefert.
11.
Reparaturauftrag
Bei der
Erteilung von Reparaturaufträgen soll sich bitbott nach Fehlern bzw. deren
Auswirkungen erkundigen. Der Kunde soll darüber Auskunft geben. Der bei der
Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung
gestellt.
12.
Gewährleistung bei Reparaturaufträgen
Die
Gewährleistung für Reparaturarbeiten beträgt 6 Monate. Die Gewährleistung
bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das dabei
eingebaute Material.
13.
Haftung
Bitbott
haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen. Ferner haftet bitbott bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflicht auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung für
positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus
unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren
Schadens begrenzt. Für den Verlust von Daten kann keine Haftung übernommen
werden, es sei denn, ein entsprechender Schaden wäre auch durch regelmäßige, d.
h. bei Kaufleuten tägliche Sicherung nicht vermieden worden.
14. Abtretungsverbot
Die
Rechte des Käufers aus den Geschäften mit bitbott sind ohne vorherige
schriftliche Zustimmung durch bitbott nicht an Dritte übertragbar.
15.
Datenschutz
Der
Käufer erklärt sein Einverständnis damit, dass die bitbott im Rahmen der
Geschäftsbeziehung zu gehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage von
bitbott gespeichert und automatisch verarbeitet werden.
16.
Vertragstyp
Die
Lieferverträge zwischen bitbott und Käufer sind, worin nicht ausdrücklich
anders bezeichnet, Kaufverträge, die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben
sich ausschließlich aus den oben genannten Bestimmungen, die durch
Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten nicht berührt werden.
Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in voller Höhe
bestehen, auch wenn bitbott Finanzierungsverträge vermittelt hat.
17.
Teilunwirksamkeit
Sollten
eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Vertragsbestimmungen unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
18.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht für etwaige Streitigkeiten
aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen wird für
beide Teile Waldberg als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies zulässig ist.
Gleiches gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder
gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. Es bleibt bitbott jedoch
unbenommen, auch am jeweiligen Sitz des Käufers zu klagen.
Erfüllungsort
ist Waldberg.
Auf
diesem Vertrag und alle damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des
einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des einheitlichen Kaufabschlussgesetzes
(EKAG) anwendbar.